Da die Urteilsbegründung vom VG in Stuttgart noch auf sich warten lässt ließt sich bisher nur die
Pressemitteilung interessant.
Darin heiß es Zitat:
Da die Aufzählung der Zusatzzeichen in der StVO zudem nicht abschließend ist, ist der Beklagte deshalb rechtlich befugt und verpflichtet, das im vorliegenden Fall notwendige Zusatzzeichen selbst zu gestalten. Auch in Bezug auf den hier notwendigen Textumfang, mit dem eine Freistellung vom Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge Euro 6 und sonstige Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren) ab Euro 3 geregelt werden müsste, bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Das ließt sich für mich als wenn der Vorschlag auf freie Fahrt für Euro6 gewünscht ist und unterschwellig versucht wird die blaue Plakette voranzutreiben, um den Städten eine gescheite Beschilderung/Kontrolle an die Hand zu geben.