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Zitat von princeton1
Da der Marco Polo im Anhängerbetrieb dem sogenannten LKW-Überholverbot (Schild 277) unterliegt...
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Verkehrsschild 277 = Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. (Quelle: StVO)
Aber wie oft hast du denn das Schild 277 schon gesehen?