Danke für den Link, aber auch aus dem werde ich nicht ganz schlau:
"Mautklasse 2A: Wohnmobile (unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse)
und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse bis 1,30 m
* und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, mit oder ohne Anhänger (im weiteren Text: 2A) "
Das ist genau die Stelle die ich nicht klären kann. Ist das jetzt das der Hänger mit addiert werden muss. Oder darf an ein Zugfahrzeug <3500kg noch ein Anhänger mit Gewicht XXX drann - sprich Gespannmasse > 3500 Oder überlese ich da immer irgendwas
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