Zitat:
Zitat von Alpha13
@ princeton1
Das was Du schreibst mag wohl zum Teil richtig sein. Wenn ich aber jemand auf das Angebot hin zur Probefahrt einlade und dann vor Antritt der Probefahrt auch noch 3x bestätige, dass das Fahrzeug zu jenem Preis veräußert wird ist das in meinen Augen anders. Dann wurde eine rechtsverbindliche Willenserklärung zum Verkauf abgegeben! Korregiert mich bitte wenn ich das falsch sehe.
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Du siehst das leider falsch...!
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Anders hätte es ausgesehen, wenn es einen schriftlichen Vorvertrag gegeben hätte...!