Tja, schöne Situation. Was kostet der Anwalt, und wie entscheidet der Richter ?
Nehmen wir mal an, der Anwalt kostet 500,- Euro und der Richter möchte einen Vergleich, also beispielsweise Halbierung der Kaufsumme, dann bekommt die Studentin noch ca. 500,- Euro zurück.
Entscheidet der Richter auf "selbst schuld, weshalb schließen Sie solche Verträge um den Händler aus der Haftung zu nehmen" kostet das den Anwalt und evt. zusätzlich die Kosten des Verfahrens.
Ist der Händler schon mehrfach wegen Betrugs aufgefallen ?
Vielleicht sollte man erstmal mit dem Händler reden; der echte km-STand könnte ja theoretisch 500 tkm oder so betragen. Vorschlagen, den Kaufpreis nachträglich zu halbieren oder das Fahrzeug zurückzugeben; bei Weigerung Betrugsanzeige. Hat der Händler sowas schon mehrfach gemacht oder versucht, sollte der klein beigeben.
Zum Glück wurde ja vor Fahrzeugübernahme der TÜV gemacht, sonst würde der Händler noch sagen, die STudentin habe den km-STand manipuliert.
Schon gemein, man will helfen und dann kommt sowas dabei raus.
Hat die Studentin irgenwo Rechtschutz, evt. noch FAmilienrechtschutz im ADAC über ihre Eltern ? Möglicherweise kann man so preiswert Infos einholen.
Viel Glück
Uli
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