Man darf bis zu 130 % des Zeitwertes (Wiederbeschaffungswertes) reparieren, sofern man folgende Spielregeln einhält:
-Die 130 %-Grenze ist fix. 1 € drüber und das war's dann...
-Einhalten des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweg; d.h. wo erneuern vorgegeben wird, wird erneuert, wo instand gesetzt wird, wird instand gesetzt. Diese Vorgabe enthält immer ein gewisses Risiko, da im Zuge der Reparatur immer noch etwas dazu kommen kann!
-Nachweis des Integritätsinteresses; d.h. Haltedauer noch mindestens 1/2 Jahr nach Abschluss der Reparatur.
Bei dieser Art der Reparatur empfiehlt es sich einen Festpreis mit der Werkstatt zu vereinbaren!
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Vreundlich grüßt der
Silberelch
Geändert von Silberelch (11.02.2017 um 16:18 Uhr)
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