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Alt 29.09.2016, 12:49
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luckyx02 luckyx02 ist offline
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
ART ist beim Lkw genau so wenig Pflicht wie beim Pkw und dauerhaft in Betrieb würde es, wie oben schon geschrieben, nicht funktionieren.


Zitat:
Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit hat die EU-Kommission 2009 mit der allgemeinen Sicherheitsverordnung 661/2009/EC mehrere Maßnahmen ergriffen. Unter anderem werden damit drei wichtige, verkehrssicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme europaweit für neue Fahrzeuge zeitlich gestaffelt vorgeschrieben:
  • In einem ersten Schritt wird der Einbau von elektronischen Fahrstabilitätsregelsystemen (EVSC), bekannt als ESP oder ESC, für alle neuen Fahrzeuge vorhandener Typen (Pkw, Omnibusse, Lkw und Anhänger) ab 1. November 2014 Pflicht. Für neue Fahrzeugtypen besteht die Ausstattungspflicht bereits seit 1. November 2011.
  • In einem zweiten Schritt werden Spurverlassenswarner (LDWS, Lane Departure Warning Systems) sowie fortschrittliche Not*brems**systeme (AEBS, Advanced Emergency Braking Systems) für neue Nutzkraftfahrzeuge über 3,5 t ab 1. November 2015, für entsprechende neue Fahrzeugtypen ab 1. November 2013 Pflicht. Im Falle von AEBS betrifft dies zunächst Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 8 t, Druckluftbremsanlage sowie luftgefederter/n Hinterachse/n. Jeweils drei Jahre später müssen alle Lkw und Busse über 3,5 t mit AEBS ausgerüstet sein. Details und Ausnahmen von dieser Vorschrift sowie die gesetzlichen Wirkanforderungen an AEBS und LDWS wurden Anfang 2012 in den EU-Durchführungsverordnungen 347/2012/EC und 351/2012/EC veröffentlicht.
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