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Alt 05.07.2016, 18:29
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat von kevchen Beitrag anzeigen
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.



Das denke ich ist eine gute Entscheidung. Setzt Dich mit dem Kumpel zusammen, da findet sich bestimmt eine Lösung. Vor Gericht ziehen, wird wohl in einem Vergleich landen. Beide zahlen dann drauf.

So schlimm ist doch die Beschädigung gar nicht, da lässt sich doch bestimmt was gemeinsam reparieren.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

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Peter
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