Thema
:
Enteignung, bzw. staatlich verordneter solider Wertverlust in Niedersachsen...!
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04.07.2016, 19:11
Mopf0
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Ist wie mit den Radarwarngeräten. Man darf sie kaufen, nur benutzen darf man sie nicht. Man kann dann aber sagen ich habe eins.
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Gruß Ralf
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