Zitat:
Zitat von sh911
Naja, der Kollege hat ja nicht vermietet. Und wenn ich für einen Bekannten einen Hänger ziehe, weil er nicht selbst fahren kann oder will oder ich ihn an meine Frau jederzeit aber niemals an meinen V lasse........ sollte das kein Verstoss der Versicherungsbedingung darstellen...... Hier sehe ich kein Problem in Sachen Haftung.
Einzig den Schaden am Hänger selbst - da keine VK - ist ein Problem zwischen den beiden Freunden....
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Dein Wort in Gottes Ohr.
Da ich selber Anhänger vermiete kenne ich mich damit ein wenig aus.
Du kannst vermietet auch gegen verleih austauschen.
Falsches Fahrzeug + falscher Fahrer viel Spass beim herauswinden.