Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 24.03.2016, 16:08
volumaex volumaex ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Ort: denzlingen
Vahrzeug: viano
Motor: 3.0 cdi
volumaex´s Fotoalbum
Beiträge: 324
Standard

In dem fall meiner Gesellschaft ist das glasklar geregelt.
Das zu versteuernde Einkommen plus Beiträge für die Krankheitskostenversicherung, bei Arbeitnehmer noch 80 % der Beiträge zur Rentenversicherung sind für das Tagegeld absicherbar.
Hier wird im Leistungsfall, wenn nötig, weil Versicherter im Jahr krank wurde, der Schnitt der letzten drei Jahre betrachtet.
Wenn man einen Haufen Schwarzgeld macht, kann man das, logo, nicht herannehmen.
Tagegelder bei Vollversicherten bis zu 100 € am Tag werden nicht überprüft, man geht davon aus, dass ein Inhaber diese Höhe immer versichert haben sollte.

Ich habe allerdings in Interessentengesprächen, wo der evt. wechsel der Gesellschaft anstand, schon oft vollkommen überzogene Tagegelder gesehen, die zu den Gewinnen nicht passten.

Hier ist auch der Umterschied zur Berufsunfähigkeitsrente, da wird bei Antragstellung schon die Gewinnsituation betrachtet.
Deshalb schrieb ich dir, dass hier wohl ein Betreuer gefragt ist.
Dass so manches, was der mal erzählt hat, verschütt ist, bleibt nicht aus, manche haben aber auch nicht richtig gearbeitet.

Gruß volumaex
Mit Zitat antworten