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Alt 26.01.2016, 18:30
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Oliver1965 Oliver1965 ist offline
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Bördekreis -[Deutschland]- BK Bördekreis -[Deutschland]- E 2 2 1 2
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Hallo Zusammen,

meine Unfallgegnerin ha mir heut dazu 2 eMails Ihrer Versicherung zu gesendet. Hier geht es ebenfalls darum, dass mir die Schadensbehebung ebenfalls gekürzt wird. Schaden: Abgefahrener linker Außenspiegel.

So wie Ihr sagt ist das legitim und ohne Anwalt keine Chance.




Sehr geehrte FrauXY (Gegnerin),


den Voranschlag lasse ich gerade prüfen.

Der Außenspiegel wird unlackiert geliefert und sodann in der Werkstatt lackiert. Ein Verbleiben des Fahrzeuges hier - insbesondere im Hinblick auf das Alter (18) Jahre - ist nicht erforderlich. Die eigentlichen Karosseriearbeiten dauern unter einer Stunde.

So tatsächlich der Geschädigte eine Reparatur nachweist, könnte hier entgegen kommender Weise ein Ausfalltag Berücksichtigung finden - aufgrund des Fahrzeugalters sind EUR 43,00 p.T. anzusetzen.

Sobald die Prüfung des Voranschlages abgeschlossen ist, melde ich mich nochmals.

Freundliche Grüße



Hallo Frau XY (Gegenerin)

jetzt habe ich auch die Rückmeldung zum Voranschlag.

Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist der Voranschlag technisch in Ordnung. Unser Haus würde bei fiktiver Abrechnung dem Unfallbeteiligten allerdings den Betrag aus dem Prüfbericht anweisen (EUR 457,20 - Differenz begründet sich ausschließlich auf den unterschiedlichen Stundenlöhnen) - so Herr XY (ich) ohne Rechnung abrechnen möchte, sollte Sie auch so verfahren.

Herr XY (ich) legt einen Voranschlag einer Mercedes Vertragswerkstatt vor. Im Falle einer fiktiven Abrechnung hätteHerr XY (ich) nur Anspruch auf diese Kosten, wenn er lückenlos nachweisen könnte, dass er sein Fahrzeug ständig in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert hat. Kann er dies nicht, so hat er - dies ist eindeutige Rechtsprechung des BGH - nur Anspruch auf den o.g. Betrag. Selbstverständlich darf Herr XY (ich) aber bei Mercedes reparieren lassen - Anspruch hat er aber nur dann, wenn er die Reparaturrechnung auch vorlegt.


Bei Rückfragen könne Sie mich gerne anrufen.

Freundliche Grüße

Die Gegenrechnung ist in der Anlage, wie die Differenz zu Stande kommt.

unterm Strich: 585,44 € gegenüber
457,20 € =124,24 Nettodifferenz.


Gruß
Oli

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