Das die Versicherung die Stundensätze kürzen dürfen ist nicht immer korrekt. Wurde das Fahrzeug immer in einer Vertragswerkstatt ( MB ) gewartet dann hat man das Anrecht bei einem Unfallschaden ( Haftpflicht ) auf Stundensätze der MB Werkstatt. Einfach Reparaturrechnunen oder Serviceheft vorlegen. Im Kaskofall entscheiden die AKB die vertraglich vereinbart wurden.
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Gruß Alex
c' est la vie........
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