Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 14.01.2016, 16:28
sh911 sh911 ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 15.09.2010
Ort: Mörfelden-Walldorf (GG)
Vahrzeug: V 250 Avantgarde Edition
Baujahr: 2014
Motor: 2,2 CDI
sh911´s Fotoalbum
Beiträge: 435
Standard

Ich kenne dieses Verhalten von Versicherungen auch.

Mein Fazit und da fahre ich sehr gut mit - durch die Firma habe ich im Jahr mehrere Versicherungsfällt, bei denen wir die Geschädigten sind:

Selbst den Erstkontakt zur Versicherung über den Anwalt.

Ich rechne sehr viel nur über KVA ab. Und ja, die Versicherung versucht immer wieder deshalb Beträge abzuziehen. Ich gehe gegen jeden dieser Versuche mit dem Anwalt vor und habe bis heute letztendlich immer alles auf Basis des KVA bekommen ( abzgl. MwSt natürlich ). Wobei ich hier wirklich sehr penedrant bin. In einem Fall wäre ich wegen 80 Euro vor Gericht gegangen, die spielte mir vor, dass sie das auch machen würde bis - einen Tag vor dem Gerichtstermin - ein Fax bei meinem Anwalt kam, mit der Bitte die Klage zurückzuziehen, man würde die Restforderung zahlen.....

Daher mein Rat, egal was die Versicherung sagt:

Nimm den KVA, das Schreiben der Versicherung über die Zahlung und gib das Deinem Anwalt. In Endeffekt wird die Versicherung alles zahlen müssen und hat dazu noch die Anwaltskosten am Hals.
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
Mit Zitat antworten
Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu sh911 für den nützlichen Beitrag: