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Alt 13.12.2015, 23:12
kaltec67 kaltec67 ist offline
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Zitat:
Zitat von md-hasloh Beitrag anzeigen
Du meinst Buchwert z.B. 15.000 &. VK zB 9.000

Da wäre dann eine Sonderabschreibung wg zB Fahrzeugverlust (Motorschaden o.ä.) nötig

Ob das jedoch beim FA so leicht durchgeht wie bei PC, Tablet und andere kleine Wirtschaftsgüter bleibt abzuwarten 🤑
Soweit klar. Ich dachte nur, du hattest mit VK den Zeitwert gemeint.
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