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Alt 02.11.2015, 12:46
hudemcv
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Zitat von wrangler89 Beitrag anzeigen
Ich hätte mein Kind aussen vor gelassen. Das kann schnell als strafunmündig erklärt wrtden und dann stehst Du im Regen. Normalerweise ein Fall für die Kfz Versicherung. Ist ja ein Verkehrsunfall, im Prinzip das Gleiche als eenn Du mit einem Einkaufskorb dagegen gebollert wärst. Naja, aber wenn Versicherungen zahlen sollen... Ich hab wegen sowas mal alles gekündigt.. da haben sie gek...
Kinder mit 6 sind alles, aber nicht strafmündig.
Die müssen im Extremfall nichtmal versichert sein. Da hat man als Geschädigter ganz schnell mal Pech.
Die meisten versicherungen (Haftpflicht) zahlen das aber, auch ohne extra Kinderhaftpflicht usw.
Bei meiner Provathaftpflicht ist nur die Anzahl der Personen angegeben, nicht deren Alter.

Da gab es mal ein Urteil, da hatte ein Mann geklagt, weil er im Verkehrsberuhigten Bereich etwas zu forsch unterwegs war und ihm ein kleiner Junge (glaube 7 Jahre alt) mit dem Fahrrad vor Schreck ins Auto geknallt ist.
Der Kläger klagte auf "unterlassene Aufsichtspflicht" der Eltern.
Der Richter hat ihm dann aber klar gemacht, dass ein 7-jähriges Kind keineswegs 24 H am Tag unter "Aufsicht" stehen müsse und einem Verkehrsberuhigten Bereich eben mit "spielenden Kindern" zu rechnen sei.
Außerdem sei dem Kläger anzulasten, dass er durch sein forsches Fahren womöglich bedeutend zu diesem Unfall beigetragen habe.

Geändert von hudemcv (02.11.2015 um 12:49 Uhr)
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