Unfallflucht nach Parkschaden: Wer hat den Schädiger danach angezeigt?
Vor rund zwei Wochen wurde mein V in einer Parkbucht beschädigt. Durch einen irren Zufall konnte ich dem Schädiger - der sich aus dem Staub machen wollte - gerade noch hinterfahren und vor seinem Haus zur Rede stellen.
Es war ein alter Mann mit einer neuen C-Klasse.
Auf meine Feststellung: "Sie haben eben beim Ausparken mein Fhrzg. touchiert!" erfolgte keine Reaktion.
Auf meine 2. Feststellung "Das müssen Sie gemerkt haben!!" kam die erstaunliche Antwort von dem Typen: " Ja, den Knall habe ich gehört!"
Meine Frage, warum er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt habe, wurde nicht beantwortet.
Er gab mir dann seine Versicherungsdaten. Der V kam in die NL und wurde dort für rund € 1500 (incl. Leihwagen) wieder instandgesetzt. Die Versicherung des Schädigers zahlt das Ganze.
Ich bin am gleichen Tag zur Polizei gegangen, und habe den Verursacher angezeigt. Die Polizei war dann bei ihm und hat Fotos von seinem Schaden gemacht; dito von meinem.
Die Anzeige geht diese Woche an die Staatsanwaltschaft.
Meine Frage an Euch: werden solche Bagatellschäden überhaupt verfolgt und nicht das Verfahren eingestellt?? Wer hat evtl. Erfahrungswerte mit solchen Anzeigen?
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Grüße Horst
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"Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !"
Geändert von V6 Mixto Lang (31.10.2015 um 21:07 Uhr)
Grund: Schereibfehller......
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