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Alt 22.10.2015, 18:01
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v-dulli v-dulli ist offline
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Zitat:
Zitat von rollieexpress Beitrag anzeigen
Unmittelbare Nähe ist sinnigerweise ein weit dehnbarer Begriff (typisch EU).

Ein Beispiel aus dem Leben: Für Rollstuhlfahrer ist ein Nahbereich eine Entfernung von 500 m um den Wohnbereich.

Warum traut sich keiner dieser Geistesgrößen mal ne verständige Formulierung zu.

Dann könnten wir uns hier jedwedes Rätselraten sparen.
Innerhalb der letzten Beiträgen findet man Zitate aus dem Gesetzestext und dort findet man schon eine Definnition - ich meine irgendwie +/- 100mm .
Erst bei zweifacher Absicherung darf der Abstand grösser sein ohne die Bewegungfreiheit einzuschränken.

Für "einfach" bräuchten wir nicht diesen riesigen Wasserkopf!
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Gruß aus OWL
Helmut


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