Zitat:
Zitat von rollieexpress
Unmittelbare Nähe ist sinnigerweise ein weit dehnbarer Begriff (typisch EU).
Ein Beispiel aus dem Leben: Für Rollstuhlfahrer ist ein Nahbereich eine Entfernung von 500 m um den Wohnbereich.
Warum traut sich keiner dieser Geistesgrößen mal ne verständige Formulierung zu.
Dann könnten wir uns hier jedwedes Rätselraten sparen.
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Innerhalb der letzten Beiträgen findet man Zitate aus dem Gesetzestext und dort findet man schon eine Definnition - ich meine irgendwie +/- 100mm .
Erst bei zweifacher Absicherung darf der Abstand grösser sein ohne die Bewegungfreiheit einzuschränken.
Für "einfach" bräuchten wir nicht diesen riesigen Wasserkopf!