Zitat:
Zitat von murphy
Jetzt wird es interessant.
Also ist unsere ab Werk verbaute abnehmbare AHK nicht vorschriftsmäßig, wenn diese olle Öse fehlt?
Und noch schlimmer: die Holländer haben Recht?! 
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Offensichtlich ist das so...die zitierte Verordnung datiert auf Dezember 2006, aber die Bauartgenehmigung der 639er und entsprechender Kupplung ist vermutlich irgendwo in 2003 passiert - also könnt ihr beruhigt weiter so fahren, von Zwangsnachrüstung steht da nämlich nichts.
Die - völlig korrekte - Auslegung der Regelung bei der Öse der abnehmbaren V-Klasse 447 Kupplung, lässt bei mir persönlich aber den Sinn dieser Öse anzweifeln. Wenn der Haken tats. abfallen sollte, ist das Abreißseil auch für die Katz...
Aber formschön sieht sie aus, die Öse.