Zitat:
Zitat von v-dulli
Vielleicht sollte man mal damit anfangen die einzelnen Beiträge zu lesen. Ich habe sehr wohl weiter oben geschrieben dass die veränderte AHK ursächlich für einen Unfall sein muss und nirgendwo habe ich irgendetwas davon geschrieben dass man eine AHK grundsätzlich nicht modifizieren darf. Für solche Fälle gibt es die Einzelabnahme.
Ich dachte mich mit der Aussage ABNAHMEPFLICHTIG, unter "Fachleuten", ausreichend klar ausgedrückt zu haben.
Eine nicht genehmigte bauliche Veränderung an der AHK führt zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und das die Schadenssumme in einem solchen Fall gedeckelt wird macht die Sache nicht legaler.
|
Das kann man so stehenlassen.