Zitat:
Zitat von knipping
Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!! 
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Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?
Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.