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Alt 10.10.2015, 22:38
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Zitat:
Zitat von knipping Beitrag anzeigen
Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK.
Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt)
Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten.
Und Du hast es, ganz offensichtlich, doch nicht verstanden.
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Gruß aus OWL
Helmut


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