Zitat:
Zitat von v-dulli
Du bist nicht der Einzige der lesen kann!
Allerdings bin ich mir inzwischen nicht sicher ob Du verstanden hast worum es geht.
Andiklos hat zu Recht auf eine Tatsache hingewiesen und dabei geht es bestimmt nicht darum wie Du darüber denkst und schon gar nicht darum ob und wen Du als "Fuchser" hältst .
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Als erstes das mit dem Fuchser war ein
"Scherz", falls dies so nicht verstanden wurde ist es hiermit richtig gestellt.
Die Sache die Andiklos angesprochen hat, ist hier am 26.02.2012 schon einmal Diskutiert worden.
LINK mit allem Pipa Po mit EU Recht und allem drum und dran.
Mir geht es aber darum ob andere , oder man selbst eine Öse anschweißen darf und kann,
wenn man das ganze Fachgerecht ausführt !.
Was Du ja damit verneint hast es würde die Betriebserlaunis erlöschen, dem aber nicht so ist siehe TÜV Text.
Und darum geht es mir !!!!
Es ist aber richtig von dir zu schreiben das nicht jeder daran rumbrutzeln sollte.
Ich hoffe ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt.
Das mit dem EU Recht, Abrisseil hier oder dort lasse ich mal ganz außen vor.
Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK.
Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt)
Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten.