Zitat:
Zitat von Andiklos
Zitat: Einige Rennkolegen haben auch von unten eine Öse an die Anhängerkupplungstraverse angeschweiß, wenn kein loch vorhanden war.
Zitat Ende
Mit der Maßnahme erlischt automatisch die Betriebserlaubnis der AHK, also Vorsicht bei Änderungen! Eine AHK darf ohne Nachprüfung technisch nicht verändert werden!
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Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt
(sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt.
(Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original")
Das war dann.
Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln.