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Alt 17.07.2015, 07:30
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Kann das stimmen?

Zitat:
Vor der Einarbeitung der EG-Bestimmungen definierte die StVZOAnhängelast als tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast.
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers
zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.
Also der erste Teil ist noch mein aktueller Wissensstand:
Mein Audi A9 durfte 1900 kg ziehen, bei Ausnutzung der maximalen Stützlast von 50 kg durfte der Anhänger mit Ladung also 1950 kg wiegen (natürlich vorausgesetzt der Anhänger selber darf das).

Das gilt jetzt nicht mehr?
Außerdem tatsächliche Gesamtmasse PLUS tatsächliche Stützlast kann ja wohl so wörtlich nicht gemeint sein. Das hiesse ja beim oben genannten Anhänger: Anhängelast = 1950 kg Gesamtgewicht + 50 kg Stützlast = 2000 kg. Da hat er sich wohl ungünstig ausgedrückt.

Gruß,
Martin
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