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Alt 16.07.2015, 06:29
VITO-Power
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Bitte achte auf meine Wortwahl ;-)

Nicht du übernimmst das Fahrzeug zwingend, sondern eine von dir zu bestimmenden Person ...
Das Risiko das Fahrzeug nur zum Restwert übernehmen zu können umschifft man, indem man sich die Übernahme zum Restbuchwert bestätigen lässt (an eine von dir zu bestimmende Person)

Reine Vollamortisationsverträge bekommt man recht schwierig bei Autohändlern. Ich habe dann die Kilometerverträge mit Anzahlung, Kilometerleistung und Restbuchwert so rechnen lassen, wie es am besten gepasst hat. Wenn eine Übernahme durch wen auch immer eh geplant ist, so macht es ja nichts, wenn der Leasingvertrag pro Jahr auf 50.000 km läuft.

Neben der Kilometerleistung gibt es auch noch anderen nutzungsbedingten Verschleiss. So lässt sich ein vermackter Innenraum, sollte das Fahrzeug als Transportfahrzeug eingesetzt werden, gut wertmindernd einsetzen. Dann kann man solche Fahrzeuge sogar sehr schön in das Firmenvermögen aufnehmen ...

Auf Grund meiner Rückstellungen, ist Leasing bei mir allerdings eh kein Thema mehr. In Verbindung mit der Sonderafa ist die Abschreibung so für mich gezielter einsetzbar.
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