Wow! Ich dachte erst, dass wieder ein russisches Video kommt. Was für ein Rüpel.
Ich wäre gespannt, ob das Video in Deutschland vor Gericht zugelassen wird.
Eine dauerhaft eingeschaltete Kamera schädigt doch nach einem Urteil die Persönlichkeitsrechte der Videographierten, oder?
Auf der anderen Seite wurde wohl mal ein Video zugelassen, weil der Aufnehmende die Kamera für den Zweck der Beweissammlung extra eingeschaltet hatte. Ich hoffe, das wurde hier so argumentiert.
__________________
Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier.
Gruß
Tobias
|