Zitat:
Zitat von mbvk
Und dann muss der Feuerwehrmann vor Gericht erst einmal beweisen, dass ausgerechnet er bei dem Einsatz unentbehrlich ist. Das ist ein wichtiger Punkt für die Sonderrechte. Das kann Keiner beweisen.
Unser Ortsbrandmeister untersagt uns sogar die gelben Dachaufsetzer, damit Niemand übermütig wird.
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... bei einem Einsatzstichwort und von Person eingeklemmt oder Person in Zwangslage usw. ist Paragraph35 immer gegeben.... selbst bei THL Öl muß eine Einsatzkraft davon ausgehen das Gefahr in Verzug ist ...
So wird es auf der Landesfeuerwehrschule gelehrt.
Wenn keine Eile geboten ist muß die alarmierende Lst dies kundtun.
So die Rechtsprechung ... der Paragraph 35 ist aber kein Freibrief für Raserei oder andere Rowdies.
Gruß Uwe