Hallo
... rein rechtlich hat der Feuerwehrmann nach einer Alarmierung Sonderrechte nach Paragraph 35 in Anspruch zu nehmen.
Allerdings hat er "nur" Sonderrechte und kein Wegerecht nach Paragraph 38 u. 70 ....
Sonderrechte erlaubt auch einen Rotlichtverstoss ..... nur darf er sein Vorkommen nicht erzwingen ( die anderen müssen nicht Platz machen) und sollte sich vorsichtig vorantasten . Immer sollte man beachten Das andere Verkehrsteilnehmer ja nicht wissen das man auf Einsatzfahrt ist.
Es gilt immer die verhältnismäßigkeit..... ich habe es immer so gehandhabt das ich die Geschwindigkeit schon deutlich übertreten habe aber nur auf Hauptstr. in Kreuzungsbereichen habe ich mich vorgetastet und nachdem die anderen sich auf einem eingestellt haben kann man wieder Gas geben. Wenn keiner "mitspielt" muß man halt warten bis es geht.
Übrigens selbst mit Sonder und Wegerecht hat man zwar immer Vorfahrt aber dies darf nicht erzwungen werden d.h. zur Not muss man anhalten.
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