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Alt 26.04.2015, 19:13
grobstaub
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grobstaub´s Fotoalbum
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Solange das Fahrzeug steht ist es ja nicht schlimm

Ich denke, die wenigsten DAUs wissen, dass Zurrmittel einer jährlichen Prüfung unterliegen.

Desweiteren sollte man sich über folgende Dinge Gedanken machen:

- zulässige Nutzlast Fzg.
- Lastverteilung
- zulässige Zugkräfte für Zurrösen
- zulässige Zugkräfte von Zurrmitteln
- benötigte Anzahl von Zurrmitteln in Bezug auf Ladungsgewicht, Reibbeiwert (Material Ladeboden zu Material Ladegut)

Usw usw usw...............


Schade, dass diese Thematik in der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B viel zu kurz kommt

Geändert von grobstaub (26.04.2015 um 19:15 Uhr)
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