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Alt 29.03.2015, 21:20
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Entschuldige bitte aber diese Beiträge
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...0&postcount=21
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...9&postcount=30
haben mit Meinung nichts zu tun und sind im Zusammenhag mit dem dem hier gemachten "Test" völlig deplatziert und anmassend.
Mit welchem Recht wird hier ein ilegales Verhalten unterstellt?
Es gibt in D unzählige BAB-km ohne Geschwindigkeitbegrenzung und manchmal auch welche die "leer" sind.
Zudem wird im 1. Beitrag mit keiner Silbe davon gesprochen dass dieser Test in der Fussgängerzone oder gar vor dem Kindergarten durchgeführt wurde.



Guten Abend Helmut,

die Antwort hätte ich jetzt so nicht erwartet.

Das war von mir keine Unterstellung, nur eine Feststellung, die mir an dem Beitrag aufgefallen ist und als meine Meinung geschrieben habe.
Unterstellen werde ich keinem was. Auch eine Anmaßung war dies bestimmt nicht.


Von einem Test kann man hier nicht sprechen. Wenn man so was testen will, gibt es viele Strecken die dafür geeignet sind. Spreche mal vom Nürburgring oder andere. Nie die Autobahn oder Landstraße.

Die Gesetzte sind doch Dir auch bekannt.

Nur ein kleiner Auszug,


Aus Zitat: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...013/gesamt.pdf



Zitat: § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der
Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens
der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in
geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben
dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder
Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den
Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.



Das ist nur das eine. Es war mir aber noch viel mehr aufgefallen. Rechtsfahrgebot etc. Sei mal jetzt dahin gestellt.


Es ist egal, ob die Autobahn oder die Bundesstraße frei ist oder nicht.
Das spielt keine Rolle.

Und Du kannst mir nicht sagen, dass hier in Deutschland eine Autobahn so leer ist, dass diese nicht auch von anderen Verkehrsteilnehmer befahren ist. Obwohl das auch keine Rolle spielt. Dafür gibt es keine Ausnahmen.

Wenn das jetzt Schule machen würde, kommen die nächsten und Testen dann wie schnell man mit einem Anhänger über die Autobahn fahren kann.
Wohl möglich mit 200 Km/h. Das ist dann auch eine Unterstellung.


Noch was, was ich nicht in Ordnung finde, dass Du jetzt meine Beiträge nun an den Pranger stellst.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter