Die Achslast erhöht sich nur, wenn die Erhöhung im Fahrzeugschein ausdrücklich angegeben wird. Bei mir bezieht sich die Erhöhung halt nur auf das zulässige Gesamtgewicht. Wenn bei dir die Achlast angegeben ist, erhöht sich diese. Erhöht sich denn bei dir auch das zulässige Gesamtgewicht?
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