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Alt 28.02.2015, 06:41
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
1. 6 Monate bis zur Erstellung eines Leistungsbescheides sind nicht ungewöhnlich und durchaus noch im Rahmen. Wenn dann eine Freiwillige Feuerwehr beteiligt war, ist dieser Zeitrahmen "normal" (ist keine Kritik an Freiwilligen Feuerwehren, vielmehr an dem "ungeübten" Verwaltungsaufwand auch bei diesem Ehrenamt).

2. Behörde wendet sich immer an den "richtigen" Adressaten und unterscheidet hier zwischen dem Zustandsstörer un dem Verhaltensstörer.
Verhaltensstörer = eine handelnde Person, die durch ihre Handlung......
Zustandsstörer = eine nichthandelnde Person, die für einen Zustand / eine Sache verantwortlich ist (Fahrzeughalter, Grundstücksbesitzer.....).

Im vorliegenden Fall ging die zu beseitigende Gefahr von einem Gegenstand aus (einem Kraftfahrzeug) und somit ist der Pflichtige der für diesen Gegenstand Verantwortliche (Fahrzeughalter).

3. Der Schaden ist von der Haftpflichversicherung des Kraftfahrzeuges gedeckt (allerdings nur die Kosten für die Beseitigung der Störung, nicht für einen möglichen Schaden an dem Fahrzeug).



Guten Morgen.

Danke noch, sehr gut erklärt.
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Peter
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