Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.02.2015, 14:26
Benutzerbild von drdisketti
drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Berlin
Vahrzeug: 639 Vito Mixto kompakt
Baujahr: 07
Motor: 3.0 CDI
drdisketti´s Fotoalbum
Beiträge: 12.447

Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- VI * * *
Standard

Zitat:
Zitat von Elske Beitrag anzeigen
...
Bei einer Rad- / Reifenkombination, welche nicht in den Fahrzeugpapieren steht ist eine Abnhame durch den TÜv o.ä. nicht zu umgehen.
...
Die Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen gelten nur noch als Mindestmaße (die der Höchstgeschwindigkeit mit Ausnahme von Winterbereifung).

Sofern die Rad-Reifen-Kombination eine ABE hat für die Verwendung am konkreten Fahrzeug (Hersteller- und Typschlüssel, Radlast, Höchstgeschwindigkeit), ist keine Begutachtung und keine Eintragung nötig (dafür das mitführen der ABE-Papiere).
__________________
Gruß Reinhard
Mit Zitat antworten