Zitat:
Zitat von Elske
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Bei einer Rad- / Reifenkombination, welche nicht in den Fahrzeugpapieren steht ist eine Abnhame durch den TÜv o.ä. nicht zu umgehen.
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Die Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen gelten nur noch als Mindestmaße (die der Höchstgeschwindigkeit mit Ausnahme von Winterbereifung).
Sofern die Rad-Reifen-Kombination eine ABE hat für die Verwendung am konkreten Fahrzeug (Hersteller- und Typschlüssel, Radlast, Höchstgeschwindigkeit), ist keine Begutachtung und keine Eintragung nötig (dafür das mitführen der ABE-Papiere).