Was ist denn das für ein Ton hier?
Zitat:
Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten eingesetzt,sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen.
Pkw und Pkw-Kombi, in denen Ladung transportiert wird, müssen Rückhalteeinrichtungen haben, wenn sie dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D 29) unterliegen.
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Lies dir durch was ich geschrieben habe.
Mir kann es auch schnuppe sein ... ich bin hier raus ...