Zitat:
Zitat von VITO-Power
Wie du deine Ladung sicherst bleibt dir überlassen.
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Als Privathalter bist du auch hinsichtlich der Ladungssicherung nicht an die gewerblichen Regeln gebunden, wenn ...
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STVO para. 22 Absatz 1
Da ist alles geschrieben. Wo steht da etwas von Unterscheidungen?
Sie kriegen, wenn sie es wollen, damit alle damit dran.