Wer ein religiös verbrämtes Terrortraining absolviert oder gar in einem solchen Krieg gekämpft hat, ist genau so gefährlich wie jemand, der sich etwa mit einer tropischen Krankheit infiziert hat. Bei der Rückkehr muss er daher als potentieller Terrorist auch in eine Quarantäne zur Beobachtung und zur Behandlung (Resozialisierung), selbstverständlich nach strengen Richtlinien im Einklang mit Grundgesetz und Menschenrechten.
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