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Alt 24.11.2014, 20:51
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Zitat:
Zitat von BenzTowner Beitrag anzeigen
Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?

Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum!

Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen.

Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können!

Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen!
-

Der eigentliche Anlass der Kontrolle auf der Autobahn war eine Laserpistole-Geschwindigkeitsmessung!
Ich wurde mit 102Km/h erfasst.
Aber erst nachdem man mich "gestellt" hatte, wurde der ordnungsgemäße 100km/h Status meines Gespanns erkannt und bestätigt.
Dann wurde weiter gesucht...!
Und einer der beiden Beamten nahm dann meine Auflaufbremse auf's Korn...!

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LG

Nico
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