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Alt 15.11.2014, 09:51
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Zitat:
Zitat von blondie Beitrag anzeigen
es geht eigentlich ums Gewährleistungsgesetz im BGB. Und da hatte ich mir eingebildet mal was dort gelesen zu haben. Habe das aber nicht mehr gefunden dafür jetzt ne andere Aussage. Aber eigentlich egal. Ich habe bisher immer nen kostenlosen Leihwagen bekommen.
Das ist auch meistens so nur entsteht daraus keine Verpflichtung sondern Kulanz.

Trotzdem solltet ihr die Bedingungen der Mobilitätsgarantie genauer durchlesen denn die greift auch bei Garantieschäden.
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Gruß aus OWL
Helmut


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