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Alt 29.10.2014, 08:14
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princeton1 princeton1 ist offline
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Hallo zusammen,
das folgende finale Schreiben ging an den Käufer raus!

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Guten Morgen Herr xxxxx

ich finde es wirklich sehr schade, dass die durchaus freundliche und sympathische Stimmung, die ich mit Ihnen im Zuge der Fahrzeugübergabe erlebte, nun im Nachhinein durch Ihr Verhalten und Ihre unberechtigten Forderungen überschattet wird.

In meiner letzten Mail hatte ich Ihnen bereits mein ehrliches Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass ich irrtümlicher Weise auf der Verkaufsplattform von mobile.de bei meiner Fahrzeugbeschreibung ein Häkchen bei der Ausstattung CD-Spieler gesetzt hatte.

Ich habe sicherlich nicht arglistig oder vorsätzlich gehandelt!
Und ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass stets alle angegebenen Leistungsattribute bei Anzeigen auf mobile.de den Charakter einer allgemeinen Ausschreibung haben und somit völllig unverbindlich sind.

Alle für den Fahrzeugkäufer relevanten Ausstattungspositionen sollten im Zuge der persönlichen Fahrzeugbegutachtung in Augenschein genommen werden, und/oder im rechtsverbindlichen schriftlichen Kaufvertrag ihre Berücksichtigung finden.

Des Weiteren konnten Sie auf einem der Verkaufsbilder (siehe Bild im Anhang) sehr deutlich erkennen, dass das verbaute Radio über keinen CD-Schacht verfügt!

Und auch während Ihrer langen + gründlichen Fahrzeugbesichtigung, sowie der erfolgten Probefahrt hatten Sie an der vorhandenen Beschallungsanlage nichts auszusetzen gehabt.

Mit Ihrer rechtswirksamen Unterschrift auf dem Kaufvertrag haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass Sie das Fahrzeug "GEKAUFT WIE GESEHEN" erworben haben!

Nach der erfolgten Abänderung der Besitzverhältnisse und der Gefahrenübergabe des Vertragsgegenstandes am 21.10.14 um 14.30 Uhr in Bremen haben Sie somit definitiv keinen Rechtsanspruch auf Nachbesserung, bzw. Minderung des Kaufpreises!

Ihre nachträgliche Forderung von Rechnungen über den Einbau der EBERSPÄCHER Standheizung und der erfolgten Panel-Umbauten muss ich zurückweisen, da sie ebenfalls nicht Bestandteil unseres erfolgten Kaufvertrages waren.

Es ist aber auch nicht gänzlich auszuschließen, dass die entsprechenden Montagearbeiten unter dem gleichen farblichen Einfluss wie die jetzt verbauten Panele erfolgten…!

Somit wäre es mir dann auch beim besten Willen nicht möglich, Ihnen entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Als völlig inakzeptabel bewerte ich den Umstand, dass Sie trotz klarer gesetzlicher Vorschrift und Ihren eindeutigen Pflichten aus dem mit mir geschlossenen Kaufvertrag das erworbene Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen OL-N xxx noch nicht bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet haben!

Ich möchte Sie hiermit unmissverständlich auffordern, bis spätestens 31.10.14 das Fahrzeug ordnungsgemäß ab-, bzw. umzumelden!

Für den Fall, dass Sie auch diese Frist verstreichen lassen sollten, werde ich Sie für den entstandenen Vermögensnachteil haftbar machen!

Die signifikanten Mehrkosten meines neues Versicherungsverhältnisses durch Ihre Blockade meiner bisherigen Schadenfreiheitsrabatte werde ich Ihnen, ebenso wie die anteiligen Kosten der KFZ-Steuer und Versicherung meines ehemaligen SMARTs, in Rechnung stellen.

Zur Wahrung meiner Interessen werde ich bei einer weiteren vertragswidrigen Verweigerungshaltung ohne weitere Vorankündigung juristische Schritte einleiten müssen.

Für den Fall, dass Sie nun Ihre Vertragspflichten erfüllen sollten, würde ich mich als Zeichen des guten Willens bereit erklären, Ihnen kostenneutral die orig. SMART USB-/AUX-Verkabelung zur Verfügung zu stellen!

Ich hoffe, dass Sie sich nun mit meinem Standpunkt und Ihrem sehr gut ausgestatteten schwarzen SMART CDI arrangieren können, und dieser Fahrzeugverkauf für beide Vertragsparteien ein konfliktfreies Ende findet!

Mit freundlichen Grüssen

Nico xxxxxx

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