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Alt 28.10.2014, 10:42
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Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Der Buchwert wir bestimmt geringer sein (mind. 19 %) als der Verkaufswert
Mahlzeit
Das Finanzamt ist auch nicht dxxf und so wie es zum Teil erklärt/beschrieben wurde, wird es in beide Richtungen hinken! Nu komm aber niemand in Erklärungsnot, wenn Fragen sind für die es Interessiert, ist wohl der Steuerberater, jetzt, der richtige Ansprechpartner. (Sage ich nur weil der Private oft weis Gott was meint, wo der gewerbliche sich in Exorbitanten Beträgen bereichert. Manch normale Kleingewerbe-werker braucht genau das um zu überleben, also generell, nicht zwingend mit Fahrzeugen.

Was ich als Privatkaufsuchender wünsche, zu wissen ob das Fahrzeug Geschäftlich genutzt wurde. Weil es Vor- wie Nachteile haben kann, die der Käufer für sich abwägen darf. (Ist hier ja „versteckt“ gemacht worden.)

Genauso was mir schon häufig untergekommen ist, wo der Privatvorteilerhascher von seinem Gewerbetreibenden Kumpel seltenst was von mitbekommt, das der Gewerbliche den Geldwerten Vorteil Nachversteuern durfte vom Kumpel. Der aber seltenst was sagt weil Kumpel das nicht verstehen möchte!

-Für die anbahnende Prügel ziehe ich vorsorglich schon mal den Kop-p ein.-

MfG Klaus
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