Zitat:
Zitat von princeton1
-
Ja, aber davon hat der Käufer nichts mitbekommen!
- 
Er hat als Privatman gekauft.
Würde an der Situation ja aber auch nichts ändern.
-
Gruss
Nico
|
Zumindest in der noch sichtbaren Anzeige bei Autoscout steht "MwSt. ausweisbar". Somit dann wohl doch eher ein gewerblicher Verkauf, denn eine Privatperson darf keine Mehrwertsteuer ausweisen. War das auch in der Mobile.de-Anzeige so angeführt?
Nun die Frage: Hat der Käufer sich die Anzeige(n) wohlmöglich ausgedruckt?
Ein Gewährleistungsausschluß gemäß "Gekauft wie ....." ist bei Gebrauchtware nämlich nur zulässig bei einem Handel zwischen Privatleuten. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung bei Gebrauchtware nicht ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate reduzieren.
Warum schreibe ich das alles? Hier die Antwort:
"Auch Unternehmer, deren Tätigkeit gar nichts mit Fahrzeugen zu tun hat, können die Gewährleistung nicht ausschliessen, wenn sie einen Wagen verkaufen, den sie geschäftlich genutzt haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, das im Juli 2011 gefällt worden ist."
Und: Einen Gewährleistungsanspruch hat nur ein Privatkäufer. Daher sieht man auch gerne mal Anzeigen über Fahrzeugverkäufe mit dem Hinweis "Nur an Wiederverkäufer oder Export", um so einen Verkauf an eine Privatperson auzuschließen.