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Alt 24.10.2014, 17:30
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princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
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Mit "abhandengekommenen" Kennzeichen würde ich ihm zumindest die frohlockende Weiternutzung unterbinden!

Und als "gravierenden" Fehler würde ich mein Vorgehen nicht bewerten!

Er hat mir das Fahrzeug aus meinem "laufendem" Betrieb abgekauft, sprich, hätte er ihn nicht genommen, hätte ich das Fzg. noch weiter genutzt.
Ist halt in der Praxis nicht immer so einfach!
Ich hätte nach seiner weiten Anreise aus Frankfurt + seiner Kaufentscheidung ihn ja ungern wieder zurückgeschickt mit den Worten "Kommen Sie morgen wieder, dann ist das Fzg. abgemeldet!"

Ich habe seine Ausweispapiere fotografiert und wir haben alles Relevante, auch bzgl. der Kennzeichennutzung, im schriftlichen Vertrag fixiert!

Gruss

Nico
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