Zitat:
Zitat von Mopeto
Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln bei der Einstellung !
Wir hatten das auch mal versehendlich das wir einem Kunden was geschickt hatten was er nicht bestellt hatte.
Es war eindeutig unser Fehler und wir hatten mit Ihm Telefniert und haben Ihm ein Label zugesandt das er den Artikel zurücksenden konnte.
Es ging um einen Artikel im Wert von ca. 180 €
Nachdem er den Artikel auch nach mehrmaligen Auffordern nicht zurückgesandt hatte haben wir Ihm eine Rechnung geschrieben + Mahnungen etc.
Irgendwann Inkasso und dann ging es vor Gericht.
Im Endefekkt hat Ihn der Spass so um die 1000 € (Gerichtskosten / Rechtsanwalt ect.) gekostet.
Den Artikel hatte er mitlerweile verschenkt verkauft etc.
Das war auch so ein Klug******er der meinte er wäre im Recht und wir sollten das halt als Fehler verbuchen.
Das sind so Kunden die wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.
|
Guten Abend Gordon,
melde mich auch mal dazu.
Im Grunde nach hast Du schon Recht. Ein Fehler des Versenders kann immer mal passieren.
Ist uns auch schon passiert.
Schlecht ist es für den Versender, wenn der Gesendetet die Ware nicht zurücksendet, oder sich auch nicht meldet. Kann ja auch sein das der Gesendetet nicht ermittlbar ist, im nachhinein.
Also wollte mal sagen vom Anstand her würde ich mal anrufen, fragen wie, was, wo. Könnte sich ja wirklich um einen Irrtum handeln. So würde ich das machen.
Sollte ich keine Antwort, oder Erfolg haben damit, bist Du nicht verpflichtet die Ware zurückzusenden. Du hast eine Aufbewahrungspflicht, ansonsten nichts.
Die Ware ist von Dir nicht bestellt.
Somit hat der Versender die Beweispflicht. Aber wehe es kommt raus, das irgendwelches Familienmitglied das bestellt hat. Das sollte man im Vorfeld schon abklären.
Habe mal einen kleinen Artikel hier rausgezogen zu diesem Thema.
Zitat:
http://www.it-recht-kanzlei.de/unbes...-ware-uwg.html