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Alt 12.08.2014, 22:40
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Zitat:
Zitat von Mopf0 Beitrag anzeigen
Die Extrem-Datenschützer sehen ja die Gefahr darin, dass Dritte ohne ihre Zustimmung gefilmt werden. Aber dann müssen auch alle Aktion-Cams der Radfahrer und Skifahrer verboten werden. Selbst mit einer Rückfahrkammera kann ich unter Umständen Personen erfassen. Werden die nun auch verboten?
Für den privaten Gebrauch darf man fast Alles fotografieren oder filmen, öffentlich machen darf mandas aber nur nach Zustimmung der Betroffenen und das finde ich richtig, der Missbrauch müsste aber wesentlich strenger geahndet werden.
Wer soll das aber machen?

Unabhängig davon ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht verbiete ich mir eine "öffentliche" Überwachung und somit das Filmen mit einer solchen Cam zum Zweck der Veröffentlichung, erst recht in einem Fall wie der verhandelte.
Stasi, Securitate und wie sie sonst noch geheissen haben sollten in der BRD Geschichte sein!

Genau diese Art der "Überwachung" war wohl mit ein Grund dafür dass Toll Collect erst stark verspätet eingeführt wurde.
Ursprünglich sollten die Mautbrücken auch alles filmen was ihnen vor die Linse kommt und das Ganze sollte dann zeitnah gelöscht werden.
Wie definiert man zeitnah?
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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