Zitat:
Zitat von Vito-Dane
Nach dem heutigen Urteil nach benutzen einer Dashcam (Windschutzscheibenkamera) schreien die Datenschützer wieder laut auf!
Zitat:
Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.
Demnach sind die Kameras in Deutschland "wertlos".
Lächerlich....
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Hallo Vito-Dane,
Nicht ganz---das Gesetzliche steht noch offen. Für die Datenschützer ist es wichtig, dass diese Aufnahmen nicht ins Internet bzw. in der Öffentlichkeit
auftauchen.
Wenn also eine >geschädigter< etwas mit der Kamera beweisen will, braucht er die Zustimmung der beteiligten Personen. Wie das dann zu Stande kommt, wahrscheinlich nur über den Rechtsverdreher, kann ich nicht sagen.
Aber Fakt ist, dass man laut Gesetz und Bußgeld noch nicht belangt wird
Wir fahren weiter mit Dashcam, mal sehn, wie lange so was geht ohne aufgehalten zu werden

Gruß Reinhard