Also ich habe 2011 meiner Wohndose die 100er gegönnt, da war die Antischlingerkupplung zwingend notwendig. Finde ich auch vollkommen richtig, das ESP greift ja erst ein wenn der Hänger schlingert, die ASK verhindert das ja. Aber wenn es nicht mehr sein muss... Ich habe sogar nen Alko- ATC drinnen und finde jeder Hänger sollte das haben.
Grüeß Kurti
Zitat:
Zitat von drdisketti
Antischlingerkupplung als Voraussetzung ist seit 2010 nicht mehr nötig, wenn Anhänger-ESP beim verwendeten Zugfahrzeug verbaut ist.
Stoßdämpfer müssen nur bei Gesamtmasse Anhänger > 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug verbaut sein und wenn, dürfen sie älter als 6 Jahre sein.
Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein (!). 6 Jahre ist schon zu alt.
Zusammengefaßt: auch ein Hänger ohne Stoßdämpfer kriegt eine 100-Zulassung (!). Eine Antischlingerkupplung braucht er dafür auch nicht.
UND alte Reifen darf er auch haben, seine 100 km/h-Zulassung "leidet" darunter nur insofern, als man damit in diesem Zustand nur 80 fahren darf.
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