Zitat:
Zitat von Kurthi
Antischlingerkupplung (da hilft das Anhänger ESP des Zugfahrzeuges rein gar nix!), Stoßdämpfer und Reifen nicht älter als 6 Jahre sind erst mal die Grundvoraussetzung für die 100er Zulassung des Hängers.
Ob man dann wirklich die 100 fahren darf hängt vom Zugfahrzeug ab, das ist ja oben ordentlich beschrieben.
Grüße Kurti
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Antischlingerkupplung als Voraussetzung ist seit 2010 nicht mehr nötig, wenn Anhänger-ESP beim verwendeten Zugfahrzeug verbaut ist.
Stoßdämpfer müssen nur bei Gesamtmasse Anhänger > 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug verbaut sein und wenn, dürfen sie älter als 6 Jahre sein.
Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein (!). 6 Jahre ist schon zu alt.
Zusammengefaßt: auch ein Hänger ohne Stoßdämpfer kriegt eine 100-Zulassung (!). Eine Antischlingerkupplung braucht er dafür auch nicht.
UND alte Reifen darf er auch haben, seine 100 km/h-Zulassung "leidet" darunter nur insofern, als man damit in diesem Zustand nur 80 fahren darf.