Hallo Gordon,
hübscher Test !
Ich habe da nur ein kleines Problem. Ich ging bisher davon aus (vergleiche auch die entsprechenden Diskussionen im Anhänger24-Forum und auch hier zu diesem ewigen Thema), dass für die Berechnung das im Schein angegebene Leergewicht des Zugfahrzeuges und das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers entscheidend sei.
Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht
ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern.
Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut
Zitat:" Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB"
Das ist sicher richtig nur wieder das gleiche Problem, ist dieses Anhänger ESP aus den Fahrzeug Papieren ersichtlich - ja wohl leider nicht. Vielleicht hilft diesbezüglich ja eine bloße Bestätigung von MB ???
Schei...... Bürokratie - das kann (und s.o. tut) doch eigentlich keiner wissen.