Gilt natürlich nicht für Stoßdämpfer.
Klar hast Du auf eine Arbeit mit Rechnung auch Garantie bzw. Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten.
Vielleicht liegst Du noch da drin.
Aber die Werkstatt wird sagen: Da haben doch schon "etliche" dranrumgefummelt, als wir den Wagen abgeliefert haben, war alles in bester Ordnung.
Ich weiß nicht wer jetzt den NAchweis bringen muß daß die Werkstatt schuldig oder unschuldig ist.
Gruß
Uli
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